Bundesgerichtshof

BGH-Urteil: Schufa-Einträge müssen nach Zahlung nicht sofort gelöscht werden

BGH-Urteil: Schufa-Einträge müssen nach Zahlung nicht sofort gelöscht werden

Der Bundesgerichtshof stärkt die Position der Wirtschaftsauskunfteien. Werden offene Rechnungen erst nach Mahnungen beglichen, darf die Schufa diese Information weiterhin über Jahre speichern. Das „Recht auf Vergessenwerden“ findet hier klare Grenzen im Interesse der Kreditwirtschaft.